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Am Rand der Siedlung Neuenrode erhebt sich ein Fachwerkgebäude aus dem Jahr 1828, dessen Gerüstgefüge ohne horizontale Versteifung auskommt: es handelt sich um ein riegelloses Gefüge, das durch Stockwerkstreben verfestigt wird. Entstanden ist das Haus vermutlich aus einem Wirtschaftsgebäude, da es nicht unterkellert ist; die Schornsteine sind später eingebaut. Das abschließende abgekrüppelte Mansarddach verweist in die angezeigte Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Baum |