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5 m
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Werra-Meißner-Kreis
Neu-Eichenberg
Eichenberg
  • Kirchplatz 8
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 1

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I

Die evangelische Pfarrkirche in Eichenberg, die nach den Plänen des Landbaumeisters Matthei im Jahr 1840 in rotem Buntsandstein ausgeführt wurde, setzt sich aus dem kubischen Baukörper des Schiffes sowie dem vorgelagerten, halb in den Saal eindringenden Turm mit achteckigem Oberbau zusammen. Der Aufriss des Gebäudes wird durch eine interessante Fensteranordnung akzentuiert. An den Längsseiten des Schiffes öffnen jeweils gekuppelte Öffnungen die Wand. Sie sind im Obergeschoss rundbogig, im Untergeschoss gradlinig geschlossen. Die Fensterpaare werden durch einen Mittelpfeiler mit angedeutetem Kapitell und abschließendem Abakus getrennt. Jede Fenstergruppe überfängt eine durch beide Geschosse geführte, flach aufgelegte Rundbogenblende. Die Chorwand begnügt sich mit zwei Fenstern, die sich jeweils aus einem rundbogig geschlossenen Lanzettenpaar zusammenfügen. Zugang in das Innere der Kirche bietet im Untergeschoss des Turmes ein rundbogig geschlossenes Portal mit darüber aufgelegtem Architrav. Neben dem Eingang befindet sich ein Grabstein aus dem 18. Jh., dessen Inschrift stark abgerieben ist.

Der Innenraum besticht durch seine klare Konzeption und seine Lichtfülle. Der annähernd quadratische Raum wird von einer dreiseitigen Empore mit kassettierten Brüstungen umzogen, eine kassettierte Flachdecke schließt den Raum ab. In der Mittelachse erhebt sich mit dem Kanzelaltar ein typisches Ausstattungsstück einer protestantischen Kirche des mittleren 19. Jhs.

Anzumerken bleibt, dass sich in der Vorhalle ein datierter Grabstein aus dem Jahr 1695 befindet, ein anderer weist starken Abrieb auf und stammt vermutlich aus dem frühen 18. Jh. Die Orgel wurde 1844 von Friedrich Knauf erbaut.

Für die Baugeschichte der Kirche sind einige Entwürfe bedeutsam, die vom 22.1.1838 datieren und bezeichnet sind als: Entwurf zur neuen Kirche zu Eichenberg, Kreis Witzenhausen.

Matthei realisiert in seinem Entwurf 1 vom 22. 1. 1838 eine für seine Arbeit als typisch zu bezeichnende Querkirche, wie er sie etwa in Küchen (S. 454) und Stadthosbach ( DTWMK 1, S. 413) ausführte. Dort steigt jedoch die Bestuhlung halbkreisförmig, amphitheatralisch an. Eine Orientierung der Sitzgelegenheiten, wie sie im Entwurf für Eichenberg geplant ist, plant Matthei für die Kirche in Frankershausen, Oetmannshausen oder Grebendorf (DTWMK 1, S.72,611,195). Der Außenbau erhebt sich als gedrungener, kubischer Baukörper mit einem Portikus in der Portalzone, darüber abschließendem Tympanon, den ein Fassadenturm bekrönt.

Ein leicht modifizierter, nicht datierter Entwurf 11 nähert den quer orientierten Grundriss einem Quadrat an, den eine dreiseitige Empore weiträumig umspannt. Ein Schnitt in Nord-Süd-Richtung zeigt die interessante Gestaltung der Chorwand. Altar und die darüber befindliche Kanzel werden in von einem Portikus mit abschließendem Architrav unter Betonung der Wandmittelachse gerahmt. Damit nimmt der Portikus an dieser Stelle als klassizistisches Motiv, allerdings um ein Säulenpaar verdoppelt, das Portalmotiv des Außenbaues auf. (Hier scheint ein Vergleich mit der Portallösung in Frankershausen angebracht.) Zu Seiten des Altarportikus des Entwurfes 11 folgt auf jeder Seite eine dreiteilige Arkatur mit einer abschließenden, kassettierten Brüstung, die evtl. als Sängerempore diente. Der Fassadenaufriss des Außenbaues hat sich im Vergleich zum Entwurf 1 deutlich gestreckt. Interessanterweise kommen beide Konzeptionen eines querorientierten Raumes, wie sie von Matthei schon zuvor in einigen Beispielen realisiert hatte, nicht zur Ausführung. Die Gemeinde entscheidet sich stattdessen für einen konservativen, längsorientierten Bau, der in seinen Wanddurchbrüchen romanisierendes Formenrepertoire andeutet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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