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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Fachwerkwohnhaus mit angeschlossener Durchfahrt in repräsentativer Schaufassadengestaltung an der einsichtigen Giebelfront. Dort sind die Bundständer mit einem Begleiter versehen, der mit einer einfachen Fußstrebe versehen ist, so dass eine symmetrische Konfiguration entsteht, die statisch nicht notwendig ist. Die Eckständer dieses um 1780 erbauten Hauses werden von 3/4-Streben mit Brust- und Sturzriegeln versehen. Links neben der Toreinfahrt erhebt sich die ehemalige Schmiede, ein kleiner Fachwerkbau mit zahlreichen Lüftungsschlitzen. Im hinteren Bereich befinden sich zwei Stallungen und zwei Scheunen, die ebenso wie das Wohnhaus als Kulturdenkmal angesprochen werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |