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Abseits des historischen Ortskernes befindet sich eine Hofanlage, deren Wirtschaftsgebäude als Kulturdenkmäler anzusprechen sind. Hinter dem Wohnhaus befindet sich ein Stall, dessen Obergeschoss mit seinen Mannfiguren mit überblatteten Kopf- und Fußstreben in das 17. Jh. weist; Untergeschoss in Backsteinmauerwerk. Angeschlossen ist eine Scheune in Ständerkonstruktion aus starken Hölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |