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Zweigeschossiges Wohnhaus mit einer interessanten, symmetrisch abgearbeiteten Fachwerkkonfiguration. Diese versteift das Gerüstraster in beiden Geschossen durch nahezu geschosshohe Hölzer, die von der Schwelle ausgehend nach oben auseinanderstreben. Ein Geschossüberstand ist nicht ausgebildet. Das Haus, das um 1800 erbaut wurde, ist ebenso wie die vorgelagerte Scheune aus architekturgeschichtlichen Aspekten als Kulturdenkmal anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |