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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage I
Ebenso wie die gegenüberliegende Schule ist das ehemals Collmann'sche Haus eine Arbeit des im frühen 19. Jh. in Witzenhausen tätigen Baumeisters Mühlhausen. Die repräsentative, in neun Achsen erschlossene Fassade des zweistöckigen Gebäudes mit abschließendem Giebel wird durch die Gruppierung von hohen Rundbogenfenstern im ersten Obergeschoss geprägt, die den hohen sozialen Status des Bauherren dokumentieren. Die seitlich angefügten Bauteile sind mit ihren Rechteckfenstern weniger auffallend gekennzeichnet. Wie bei der Schule - Steinstraße 24 - werden die Geschosse am Außenbau durch zwei Gesimsbänder vergegenwärtigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |