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Die Einfahrt in die enge Gasse „Zum Harbach" besetzt ein ehemaliges Forsthaus aus dem ersten Drittel des 18. Jhs. Das Fachwerkgerüst wird von 3/4-Streben mit doppeltem Riegelsystem an den Eckständern sowie konvergierenden Fußstreben an den Bundständern ausgebildet. Das abschließende Krüppelwalmdach wird von Großalmeröder Ziegeln eingedeckt. Auf Grund seiner prägnanten Lage und der gut erhaltenen Bausubstanz ist das Haus Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |