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Landhaus mit origineller Kombination von, Mansarddach und Krüppelwalm mit dominierender Gaube. Die verputzte Giebelfassade wird durch den zweigeschossigen Erker asymmetrisch gegliedert, wobei die alte Sprossenteilung der Fenster als wichtiges Element erhalten ist, ebenso die Jugendstil-Kassettierung unter dem Dachvorsprung. Das Haus ist um 1910 nach Entwurf von Wilhelm Koban entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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