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Klar gegliederter, an den Buchschlager Bauvorschriften gemessen ungewöhnlicher Bau mit Satteldach und zweigeschossigem polygonalem Erker an der Traufseite. Auffallend sind die Feinheit der Fensterversprossung und die Aufteilung der Fensterläden. Die Entstehungszeit liegt zwischen 1905 und 1910.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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