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Landhaus mit verputzter Fassade und typischem eineinhalbgeschossigem Mansarddach, im Erdgeschoss Erker an Giebel- und Traufseite, der Giebelerker mit um die Ecke gezogener Überdachung. Das zwischen 1905 und 1910 entstandene Haus vertritt eine bescheidenere Form des Buchschlager Haustyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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