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Offenbach, Stadt und Landkreis
Dreieich
Buchschlag
  • Ernst-Ludwig-Allee 17
  • Ernst-Ludwig-Allee 19
Flur: 1
Flurstück: 4/4, 4/5

Doppelhaus, gebildet durch Querstellung und Koppelung zweier einfacher Siedlungshäuser; dem durchlaufenden großen Mansarddach sind zwei symmetrische Riegel durchgeschoben, die zur Straße und zum Garten hin jeweils Veranda und Wintergarten enthalten. Die schlichte Putzfassade entspricht der zurückhaltenden Architektur. Die ökonomische Lösung von W. Barth ist zwischen 1907 und 1910 enstanden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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