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Das Doppelhaus ist mit dem Nachbargebäude Nr. 4 durch einen überdachten Laubengang verbunden, die Gestaltung jedoch zurückhaltender, der Grundriss sparsamer. Die äußere Form wird bestimmt durch den prägenden Doppelgiebel nach englischem Vorbild im Mansardwalmdach; Fensteröffnungen in liegendem Format mit kleinteiliger Sprossung. Putzflächen kontrastieren mit Mauerwerk in Sockel und Brüstung. Die enthistorisierten Formen weisen auf zukünftige Architekturströmungen hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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