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Südwestlich der Altstadt im Wald gelegen, heute am Rand einer Neubausiedlung. Der Friedhof mit geschlossener Umfassungsmauer wurde 1875 auch für die Orte Götzenhain und Offenthal angelegt. Grabsteine meist aus Sandstein, einige mit Inschriftenplatten aus anderen Materialien, 19. und 20. Jahrhundert; die Inschriften zum Teil hebräisch. Der Friedhof ist sozial- und religionsgeschichtliches Denkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |