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Dreiteiliger Ruhestein aus Sandstein, Entstehung um die Mitte des 18. Jhs., vom damaligen Standort außerhalb Sprendlingens an der Offenbacher Straße an den Parkplatz der B 3 in Richtung Langen versetzt, von dort 1996 wieder zurückversetzt an den ursprünglichen Standort; als im Kreis seltenes Verkehrsdenkmal von geschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |