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Ummauerter Bereich innerhalb des Sprendlinger Friedhofes, bestehend seit 1831. Der Friedhof diente zunächst auch den Juden aus Dreieichenhain (bis zur Anlage des dortigen Friedhofes 1875) als Begräbnisstätte. 105 Grabsteine unterschiedlicher Größe aus dem 19./20. Jahrhundert, teils hebräische Inschriften. In Verbindung mit weiteren Zeugnissen jüdischer Kultur in Sprendlingen (Mikwe) wichtiges orts- und religionsgeschichtliches Denkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |