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Weit außerhalb des Ortskernes gelegenes, von hoher Mauer aus Sandstein umgebenes Gelände, laut in die Mauer eingelassener Tafel Judenfriedhof von 1872 bis 1935. Auf einer Fläche von 4,19 ar 28 teils umgestürzte Steine, einige mit hebräischer Inschrift. Wie die Synagoge orts- und religionsgeschichtliches Denkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |