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Ummauertes Gelände von 7,4 ar innerhalb des Langener Friedhofes, bestehend seit 1876; damals zählte die jüdische Gemeinde etwa 100 Mitglieder. Letzte Beerdigung 1935. Keine Schändung während der NS-Zeit. Aufwendig bearbeitete Grabsteine aus Sandstein mit eingelegten Schriftplatten. Inschriften zum Teil hebräisch; Gestaltung in abendländischen Formen mit gründerzeitlichem Dekor. Im Vergleich zu weiteren Judenfriedhöfen im Kreis besonders reiche künstlerische Bearbeitung. Im Mai 1966 Einweihung eines Ehrenmals am Eingang zum Gedenken an zwei jüdische Gefallene des Ersten Weltkrieges sowie "heimgegangene jüdische Mitbürger" der Stadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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