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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Auf hohem, heute massiv verändertem Erdgeschoss auskragend auf nur noch einer Knagge das um 1470/80 entstandene Fachwerkobergeschoss mit gebogenen, überkreuzten Eckstreben und Kopfbändern sowie aufgeblattetem Brustriegel. Das zweigeschossige Vorderhaus, unter einem Dach mit dem dreigeschossigen Hinterhaus, enthielt ursprünglich im Erdgeschoss eine große Halle. Die Giebelseite im 18. Jh. mit abgewalmtem Mansarddach verändert, das Fachwerk noch später erneuert. Der seitliche, runde Torbogen der Hofeinfahrt mit Stern und Jahreszahl 1444 im Schlussstein. Wichtiger Bau neben dem städtebaulich zentralen Einhardshaus. Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |