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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Dem Nachbarhaus Nr. 11 vergleichbarer dreigeschossiger Bau mit ähnlichem, aber weniger reichem Fachwerk, an der Giebelseite im 1. und 2. Obergeschoss größtenteils erneuert, Im Erdgeschoss neuer Ladeneinbau. An Giebel- und Traufseite geschnitzte Knaggen und Feuerböcke, geschwungene Streben, an der Giebelspitze altertümliches Männchen. Eine Steinkonsole unter dem Eckpfosten mit Rosetten, Wappen mit Initialen HB und Datum 1583. Mit Nr. 11 bedeutende Zweiergruppe am Übergang der Aschaffenburger Straße zum Marktplatz. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |