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Reihe aus zwei traufständigen Gebäuden mit verschiefertem Zwerchhaus und Gaube, das Fachwerk des Obergeschosses mit Mannfiguren und genasten, geschwungenen Gegenstreben um 1700. Im südlichen Teil von Nr. 51 Hofeinfahrt mit Korbbogen, darüber neueres Fachwerk um 1800; sonst überall im Erdgeschoss durch Ladeneinbauten verändert. Gegenüber dem Freihofplatz wichtiger Bestandteil der geschlossenen Zeilenbebauung an der Aschaffenburger Straße. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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