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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Ehemalige Poststation von 1622 mit massivem Erdgeschoss, dort teils vermauertes Sandsteinportal mit Segmentsprenggiebel, bezeichnet 1692. Im Obergeschoss einfaches Fachwerk mit geraden Mannfiguren und Feuerbock, feinere Zierformen im kleinen Zwerchhaus mit Rundbogenluke und im Profil der sichtbaren Balkenköpfe. Als freistehender Bau in der geschlossenen Zeile auffallend im Straßenbild. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |