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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Langgestrecktes Gebäude der 1. Hälfte des 19. Jhs. mit dünnem, aber regelmäßigem Fachwerkgefüge im Obergeschoss und relativ flachem Walmdach über massivem Unterbau. In städtebaulich exponierter Lage leitet der Bau vom Freihofplatz in die Große Maingasse und Achse zur Einhardsbasilika über. Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |