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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Traufständiges Gebäude ähnlich Nr. 1 mit auf Knaggen vorkragendem Obergeschoss, ursprünglich jeder dritte und vierte Balkenkopf unterstützt. Unter dem Dachüberstand Knaggen mit Knauf. Verstrebungsfigur aus gebogenen Bändern und Streben wie Nr. 1, die Riegel des etwas jüngeren Baues - um 1500 - gezapft, das Spitzbogenmotiv nicht in jedem Brüstungsfeld. Im Erdgeschoss verändertes Fachwerk. Bestandteil der geschlossenen mittelalterlichen Zeile. Kulturdenkmal aus künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |