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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Fachwerkhaus in Traufenstellung mit verputztem Erdgeschoss, Fortsetzung des angrenzenden Hauses Nr. 11 in ähnlicher, nahezu spiegelbildlicher Fachwerkgestaltung, jedoch ohne Hoftor. Die beiden etwa gleichzeitig in der 2. Hälfte des 18. Jhs. entstandenen Gebäude wirken im Straßenbild als Einheit. Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |