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Dreigeschossiges giebelständiges Haus in ähnlichen Proportionen wie Nr. 4, ebenso mit kleiner Abwalmung am First und massiver Erdgeschosswand zum Marktplatz. Noch reichere Fachwerkzier mit Reliefrosetten, durchkreuzten Rauten, ornamentierten Feuerböcken, geschwungenen Streben, geschnitzten Eckpfosten und Knaggen. Giebelseitig in beiden Obergeschossen Veränderungen, neue Datierung 1590. Mit Nr. 4 dominante Gruppe der westlichen Platzseite an der Einmündung der Sackgasse. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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