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Um 1720 erbautes Gasthaus an zentraler Stelle. Breitgelagerter, verputzter Traufenbau mit durch kleinen Dreiecksgiebel und Eingangstreppe betonter Mittelachse, regelmäßiger Fensterreihung im Obergeschoss und überbauter Hofeinfahrt. Grundform ähnlich Gasthof Krone am Freihofplatz, jedoch mit klassizistischer Überformung; im Zwerchgiebel wird gleichzeitig die benachbarte Giebelständigkeit aufgenommen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |