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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Kleines traufständiges Wohnhaus, erbaut 1617, mit außergewöhnlich reicher Fachwerkzier im Obergeschoss. An den Eckpfosten geschnitzte Baluster mit Kapitell über geschwungenen Konsolen mit bärtigem Männerkopf; die Schwelle mit Profil und Zahnschnitt; vierteiliger fränkischer Fenstererker, ebenfalls auf Konsolen, eingerahmt von gedrehtem Stab mit Voluten an Eckpilastern und Brüstung; die Brüstungsfelder von ornamentierten Flechtrauten und Feuerbock ausgefüllt.
Nördlich schließt die zweite, verputzte Haushälfte an, südlich ein hölzernes Hoftor mit Ziegelabdeckung. Der außerordentliche Gestaltungsreichtum steht hier im Gegensatz zu den bescheidenen Dimensionen des Gebäudes, das in der Qualität seines Fachwerkschmuckes ein herausragendes Beispiel für die handwerklich-künstlerische Entwicklung der Holzarchitektur dieser Region an der Wende zum 17. Jh. bietet.
Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |