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Teil der Gesamtanlage:
Altstadt mit Freiheitsplatz
Zweigeschossiges Traufenhaus an der Verbindung Marktplatz - Steinheimer Straße. Weiter Geschossüberstand auf langer Knagge am Eckpfosten, ursprünglich an jedem zweiten Balkenkopf unterstützt. Kreuzweise überblattete Eckstreben und Kopfbänder im Obergeschoss und ein angeblattetes Kopfband in der Giebelwand weisen auf eine Entstehung im frühen 16. Jh. hin. Der originale Brustriegel nur in den äußeren Gefachen erhalten, die Fensterreihe barock verändert, im Erdgeschoss traufseitige Erneuerung durch Mauerwerk, verputzt. Beginn der geschlossenen Bebauung der Steinheimer Straße. Kulturdenkmal aus wissenschaftlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |