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Neugotische Basilika aus Sandstein-Sichtmauerwerk, seitlicher Turm mit hohem Spitzhelm; damit entspricht der Bau einem im Kreisgebiet häufigen Typus der Dorfkirche des 19. Jhs. Erbaut 1870/71 nach Entwurf des vormaligen Mainzer Dombaumeisters Wessiken. Ungewöhnlich die Lage am Rand des alten Dorfkernes. Einige Skulpturen im Inneren aus der Zeit um 1500 und aus dem 18. Jh. aus der abgebrochenen Vorgängerkirche übernommen. Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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