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Nördlich des Rödger Ortskerns an der Wetter gelegene ehemalige Holzmühle. Von geschichtlicher Aussagekraft als mechanisierte Werkstätte sind das erhaltene Wehr zur Regulierung des Wasserzuflusses, die Umbauung des nur noch rudimentär erhaltenen Wasserrades sowie eine sich anschließende Werkhalle mit Resten der früheren Mahlausstattung. Die aufgeführten Baulichkeiten stammen aus der Zeit um 1900, die erhaltene Mahlausstattung unterschiedlicher Zeitstellung. Nur wenig nach 1900 wurde der Mühlenbetrieb eingestellt, die Werkhalle aber gewerblich weiter genutzt.
Der Kern der aufgegebenen Mühle, Mühlgraben, Wehr und die an der Wetter gelegenen Wiesen sind als Kulturdenkmal eingestuft. Die landschaftliche Charakteristik als Voraussetzung der Mühlenanlage soll auf diese Weise bewahrt bleiben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |