Nibelungenstraße/Obergasse. Stadtmauerrest
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Stadtmauer
  • Hauptstraße 6
Stadtmauerrest
Flur: 1
Flurstück: 121/2, 121/4, 136/1

Einziger frei stehender Rest der ehemaligen Bensheimer Stadtmauer, möglicherweise noch aus dem 13. Jh. entstammend. Das geradlinig zwischen Nibelungenstraße und Obergasse verlaufende Teilstück aus Bruchsteinen hat eine Höhe von zirka drei Metern und zeigt einen Rundbogenfries. Außerdem ist zur Obergasse eine steinerne Kanonenkugel eingemauert.

Von der Stadtmauer, die nach der Zerstörung von 1301 im 14. Jh. wiederaufgebaut wurde und dann auch die Vorstadt umschloss, haben sich weitere Reste in Häusern an der Erbacher Straße und an der Dalberger Gasse erhalten. Von den zahlreichen Mauer- und Sicherungstürmen sind nur noch drei vorhanden: der Rote Turm an der Nibelungenstraße (Nibelungenstr. 25a), der Turm des westlichen Rinnentores (Am Rinnentor 23) sowie der Turm des Dalberger Hofes (Dalberger Gasse 15). Vom Hohbergturm im Bereich Augartenstraße/ Grieselstraße haben sich noch Reste des runden Turmstumpfes in der Erde, unmittelbar unter dem heutigen Hofniveau erhalten.

Die wenigen Reste der mittelalterlichen Stadtbefestigung sind bedeutende historische Zeugnisse und als solche erhaltenswert. Teilweise sind sie auch wichtige Bestandteile der ausgewiesenen Gesamtanlage historische Altstadt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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