Am Rinnentor 23, Rinnentorturm
Rinnentor, Westseite, hist. Fotografie
Rinnentor, Ostseite, hist. Fotografie
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Am Rinnentor 23
Rinnentorturm
Flur: 1
Flurstück: 1355/1

Rest der mittelalterlichen Befestigungsanlage, die im Laufe des 13. und 14. Jhs. entstanden war. Vermutlich sicherte das "Rinnentor" ursprünglich den westlichen Austritt des Lauterbaches aus dem Stadtbereich. Es bestand aus einem mittleren Baukörper mit hohen Korbbogenöffnungen und Schlüsselscharten in der westlichen Wehrgangmauer, nördlich schloss der noch heute bestehende Turm an, südlich ein weiterer Sicherungsbau. Nach dem Abbrechen der südlichen Stadtmauer und der Anlage der Neugasse (heute Am Rinnentor) durch Verlegung des Baches nach Norden in der ersten Hälfte des 18. Jhs. wurde eine breite Bogendurchfahrt in das Bauwerk gebrochen und damit ein westlicher Stadtausgang geschaffen. 1885 wurde dieses Stadttor auf Betreiben einiger Bürger aus verkehrstechnischen Gründen und wegen angeblicher Baufälligkeit bis auf den Turm abgebrochen, womit die Stadt eines ihrer Wahrzeichen aufgab, ein Verlust, der sehr früh bemerkt wurde und bis heute schmerzhaft im Bewusstsein der Kommune haften blieb.

Der erhaltene, in gelbem Sandstein errichtete Turm bis ungefähr in halber Höhe quadratisch, dann mittels eines Rundbogenfrieses auf Konsolen in oktogonaler Form weitergeführt. Als Abschluss Spitzhelm mit Ziegeldeckung und Knauf. Südlich ein Reststück des Mittelbaues noch vorhanden, an der Nordseite Abbruchstelle der ehemaligen Stadtmauer. Westlich im Erdgeschoss Rundbogennische, östlich Freitreppe zu einem spitzbogig geschlossenem Portal. Im Obergeschoss kleine Rechtecköffnungen, außerdem teilweise vermauerte Rundbogenöffnungen vom Wehrgang. Nach Südwesten eine zehn Zentimeter breite Nutung.

Der Rinnentorturm ist als Rest der verlorenen mittelalterlichen Verteidigungsanlagen Bensheims von besonderem Wert. Seine Erhaltung liegt vor allem im historischen und wissenschaftlichen Interesse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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