Am Bürgerhaus 8, ehem. Hohenecker Hof, Westfassade
Am Bürgerhaus 8, ehem. Hohenecker Hof, Ostfassade
Am Bürgerhaus 8, hist. Fotografie
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Am Bürgerhaus 8
Ehem. Hohenecker Hof
Flur: 1
Flurstück: 231/1

Repräsentativer Adelshof, erbaut 1756 als Fachwerkbau von dem Mainzer Domdekan Johann Franz Baron von Hoheneck an Stelle eines älteren Hofes, der den Herren von Walbrunn, später dem General von Prettlack gehörte. Ab 1884 im Besitz der Nachkommen des Apothekers Louis Leo, die das Gebäude um 1900 in neugotischen Formen massiv erneuern ließen. Vom alten Bau vor allem die östliche Giebelwand erhalten, hier über massivem Erdgeschoss und neben erneuerten, verputzten Obergeschossen das barocke Fachwerk mit geschweiften Langstreben, ausgeprägten Mann-Figuren, Viertelkreisstreben und Andreaskreuzen. Im Satteldachgiebel rundbogige Lukenöffnungen. Viergeschossiger, aus der Mittelachse leicht nach Süden verrückter Fachwerkvorbau mit korbbogigem Kellerzugang. Über dem ebenfalls korbbogigen Hauseingang Rocaillekartusche mit Hoheneck-Wappen und Inschrift: "IO''ES: FRANC: BARO ab HOHENECK DECAN: METROP: MOG: HAS AEDES CUM SUIS APPERTINENTIIS ET ALIIS DIVO MARTINO ET DECANIS SUC/CESSORIBUS IN PERPETUUM FEV DM DEDI/CAVIT AO MDCCLVI." Nach Westen rote Klinkerfassade mit Treppengiebel, Terrassenvorbau, die Mittelachse durch Loggia, Balkon und großem, spitzbogigem Maßwerkfenster im Giebel akzentuiert. Balustrade als besonders hervortretendes Element. Giebel von kleinen Zinnentürmchen gerahmt. Fenster in der Mehrzahl stichbogig. Am Beauner Platz bescheidenes Tor und Treppenanlage, an der Straße Am Bürgerhaus massive, neugotische Portalanlage in gelbem Sandstein mit rundbogiger Pforte und Gittertor. Über der Pforte Motiv der Sonnenrose und Schlussstein mit Jahreszahl 1533, beides Spolien von einem alten städtischen Hof; außerdem Barockfigur des hl. Nepomuk. Als dekorative Ergänzung Dreipassfries und Zinnenabschluss mit rahmenden Ecktürmchen.

Das stattliche Gebäude ist für Bensheim von besonderer stadtgeschichtlicher Bedeutung, aber auch von baugeschichtlichem und städtebaulichem Wert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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