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Südlich vor der geschlossenen Ortslage Vilbels gelegenes zweigeschossiges, klassizistisches Gebäude; es wurde um 1830 errichtet, um eine Zolldirektion des Großherzogtums Hessen-Darmstadt vor der Grenze zur freien Reichsstadt Frankfurt aufzunehmen. Das Zollamt wurde 1836 nach dem Beitritt Frankfurts zum Deutschen Zollverein obsolet, das Gebäude beherbergte dann seit den 1850er Jahren das in Vilbel ansässige Landgericht, gegenwärtig wird es zum Wohnen genutzt. Neben der Einfriedung gehört zur denkmalwerten Substanz des Anwesens ein an der südöstlichen Grundstücksgrenze gelegenes Nebengebäude, das aus derselben Zeit wie das Haupthaus stammt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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