Frankfurter Straße 208, katholische Pfarrkirche Verklärung Christi
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Zustand 2023 (Foto: W. Fritzsche)
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Wetteraukreis
Bad Vilbel
  • Frankfurter Straße 208
Katholische Pfarrkirche Verklärung Christi
Flur: 15
Flurstück: 1/26

1962 geweihter Neubau der fünf Jahre zuvor gegründeten katholischen Vilbeler Heilsberg-Gemeinde; Entstehungsgeschichte von Gemeinde und neuer Pfarrkirche, aber auch Elemente der Kirchengestaltung selbst gehören noch in den Zusammenhang der unmittelbaren Nachkriegszeit, so daß Denkmalschutz trotz des jungen Baudatums in diesem Fall gerechtfertigt erscheint. Das südlich von Vilbel gelegene Bergrückenplateau, die „Vilbeler Höhe“, später nach der ostpreußischen Stadt Heilsberg benannt, wurde nach dem 2. Weltkrieg mit Siedlungen für Kriegsflüchtlinge bebaut. Eine evangelische Gemeinde auf dem Heilsberg wurde bereits 1949 gegründet, die katholische folgte 1957. Für den Neubau der katholischen Pfarrkirche war trotz absehbarer Finanzierungsengpässe von Anfang an ein „festliches Gotteshaus“ gewünscht, das sich von den provisorischen Lösungen der Zeit direkt nach dem Ende des 2. Weltkrieges abheben sollte. Als Architekt wurde Carl Rummel aus Frankfurt beauftragt. Am nordöstlichen Rand der Heilsbergsiedlung und direkt an der vielbefahrenen Frankfurter Straße stellte man ihm einen markanten Bauplatz zur Verfügung. Baubeginn war der 12.6.1960. Es entstand ein gerichteter Bau, Altarraum und Gemeindesaal werden von einander zugekehrten Schalen gefaßt. Das als Flächentragwerk konzipierte Dach mit einer ornamental wirkenden Untersicht steigt nach Osten an und ruht unabhängig von den Raumschalen auf vorgelagerten Pfeilern. Die umlaufenden farbigen Glasfenster zwischen Decke und Raumfassung gestaltete Agnes Mann aus Poppenhausen in der Rhön. Zentraler Bildinhalt ist die Verklärung Christi. Die Glasfenster lösten die geforderte Festlichkeit auf eindrucksvolle Weise ein. An der weiteren Ausstattung der Kirche waren die Künstler Kurt Zöller aus Miltenberg und Albert Wider aus Wiedenau in der Schweiz beteiligt. Insgesamt bleibt die Gestalt der Kirche von der Konstruktion, vom Tragwerk des Daches bestimmt und gehört damit in eine Entwicklungslinie des Kirchenbaus, die bis in die 1920er Jahre zurückreicht und in den 50er Jahren verstärkt aufgenommen wurde. Auch die raumbegrenzenden Schalen ordnen sich den tragenden Pfeilern quasi als Ausfachung unter, was den Eindruck einer konstruktiven Disziplin verstärkt. Als verspielter oder auch manierierter ist der filigrane freistehende Glockenturm anzusehen. Er ist mit gleichzeitig entstandenen Kirchen zu vergleichen, die einen verbindlichen Baukanon zugunsten manierierter Lösungen verändern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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