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Quer zur etwas höher gelegenen Lohstraße errichtetes Einhausgehöft vermutlich aus der Zeit um 1700; Fachwerkkonstruktion mit über die beiden Geschosse sich erstreckenden Ständern. Sowohl die Hofform als auch die Konstruktionsart ist für Vilbel ungewöhnlich. Das Gebäude soll angeblich im 19. Jahrhundert im Vogelsberggebiet auf Abbruch erworben und in Vilbel neu aufgeschlagen worden sein. Der Gebäudetyp unterstützt diese Annahme.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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