Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Auf der linken Nidda-Seite erhöht über dem Fluß-Ufer gelegen, am östlichen Rand des historischen Siedlungsgebietes, inmitten eines im 19. Jahrhundert erweiterten Kirchhofes. Ein Portal auf der Nordseite des Langhauses ist inschriftlich 1697 datiert. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Zerstörungen des 30jährigen Krieges im Zuge eines Wiederaufbaus beseitigt. Der Kirchensaal mit 3/8-Schluß erhielt eine flache Deke, eine winkelförmige, von einer äußeren Freitreppe erschlossene hölzerne Empore, eine neue Kanzel, im Altarraum eine weitere Empore für die ebenfalls neue Orgel.
Von dem älteren spätgotischen Bau ist der Turm in seiner ursprünglichen Form erhalten. Ungefähr quadratisch im Grundriß enden seine vier Seiten jeweils in einem steilen Dreieckgiebel, als Turmabschluß ein achtseitiger Spitzhelm. Das Turm-Erdgeschoß wird von einem Sterngewölbe überdeckt, die profilierten Gewölberippen ruhen auf Konsolen.
Nachrichten über einen Vorgängerbau gehen auf das Ende des 13. Jahrhunderts zurück. Ob zu diesem Bauwerk auch ein Siedlungskern gehörte, hochwassergeschützt im Unterschied zum Gebiet um die Vilbeler Wasserburg in der Nidda-Niederung, muß Vermutung bleiben.
In der Grafschaft Hanau erfolgte 1523 der Übertritt zum lutherischen Glauben. Bis sich der Wechsel insgesamt durchsetzte, verging einige Zeit. In dem territorial zugehörigen Teil Vilbels links der Nidda war es 1548, als die Kirchengemeinde lutherisch wurde. Unter dem Einfluß des calvinistischen Pfarrers Johannes Bierbauer fand 1597 ein weiterer Wechsel zum refomierten Bekenntnis statt. 1823 vereinigte man sich mit der neu belebten lutherischen Kirche zur unierten Kirche. Eine am Zugang zum Kirchhof 1883 gepflanzte Linde soll an die Einführung der Reformation in der Grafschaft von Hanau 1523 erinnern.
Der ursprüngliche Kirchhof wurde im 19. Jahrhundert zum ersten Mal erweitert, um den Bedürfnissen nach einem größeren Bestattungsplatz nachzukommen. In den neuen Umfassungsmauern des Kirchhofes wurden mehrere baroke Grabmäler inkorporiert, vor der Nordseite der Kirche stehen drei Sarkophage vom Ende des 18. Jahrhunderts sowie mehrere Grabmäler des 19. Jahrhunderts frei. Der erweiterte Kirchhof des 19. Jahrhunderts wurde als denkmalgeschützte Gesamtanlage ausgewiesen, zusätzliche Ergänzungen des Fiedhofes aus der jüngeren Vergangenheit blieben unberücksichtigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |