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Die Gesamtanlage umfasst drei Straßenzüge im nördlichen Ortskern von Aßlar, die ihre alte Struktur und Substanz noch großenteils bewahrt haben, durch Neubauten an der Einmündung der Ober- in die Bachstraße jedoch voneinander getrennt sind. Die Bebauung der Bachstraße ist im unteren Bereich eng mit der der höher gelegenen und parallel verlaufenden Erbsengasse verzahnt. Es handelt sich im Wesentlichen um ehemals bäuerliche Anwesen oder deren Reste, die hier meist traufständig ausgerichtet sind. Im oberen Teil der Bachstraße findet sich auf der südöstlichen Seite eine unregelmäßige und lockere Abfolge giebelständiger Anlagen, beginnend bei Erbsengasse 11 mit Krüppelwalmdach und endend bei der Hasenmühle (Nr. 28). Dagegen ist die nordwestliche Straßenseite von einer inhomogenen, kammartigen Bebauung geprägt, die aus zurückliegenden, mehrfach erweiterten Gehöften besteht. Die rechtwinklig in die Bachstraße mündende Oberstraße war ursprünglich eine der Hauptverkehrsachsen des Ortes und wird von einer sehr dichten, den Straßenraum einengenden Bebauung bestimmt. Die Häuser der zweiten Reihe werden durch kleine Stichwege erschlossen. Die Bausubstanz dürfte im Wesentlichen aus dem 18., in Einzelfällen noch aus dem 17. Jh. stammen. Hervorzuheben sind Nr. 17 mit genasten Streben (1669) und Nr. 22, das unter dem Putz noch gutes Fachwerk verbergen könnte.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |