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In auffälliger Nähe zum Kirchhof wurde im späten 19. Jh., wohl 1886, der jüdische Friedhof eröffnet. Bis dahin waren die Toten in Werdorf bzw. Hermannstein begraben worden. Auf dem heckengesäumten Areal mit einer Größe von 5,47 ar. sind noch 12 einfache Grabsteine erhalten, von denen der älteste 1895 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |