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Nachdem das Gericht lange Zeit in verschiedenen Privatgebäuden untergebracht war, entstand 1889 bis 1891 nach Plänen des königlichen Baurates Scheepers und des königlichen Baumeisters Friese ein neues Amtsgericht neben dem nur wenig älteren Gefängnis. Der großvolumige Bau bildet noch heute den städtebaulichen Bezugspunkt in einer Umgebung mit deutlich niedrigerer Bebauung. Nur wenige Akzente wie die Risalite mit Treppengiebeln und ein Treppenturm neben dem übergiebelten Sandsteinportal beleben den Ziegelbau in Neurenaissanceformen. Die für die Zeit nüchterne Architektur darf als Reflex auf die Funktion des Gebäudes verstanden werden. Im Inneren haben sich u.a. Vestibül und Treppe erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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