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Am westlichen Ortsrand in der Nähe des christlichen Friedhofes gelegene jüdische Begräbnisstätte, die um 1850 eröffnet und 1927 letztmals belegt wurde. Das kleine dreieckige Areal diente nur den Juden von Philippstein. Es ist heute von Hecken eingefasst und wird von einem gusseisernen Tor mit Medaillonsfries verschlossen. Die Grabsteine sind meist als Stelen mit bogigen Abschlüssen gestaltet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |