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Das verputzte, traufständige Fachwerkhaus mit einseitigem Krüppelwalmdach wird nur durch die Gruppierung der Fensterachsen und die überbaute Torfahrt gegliedert. Dieses wurde 1858 durch Zimmermeister Schmidt für Johann Borck und dessen Frau Anna Maria errichtet und dürfte das Baudatum für wenigstens einen Hausteil angeben. Für den südlichen Kreisbereich charakteristisches Beispiel eines Wohnhauses mit überbautem Hüttenberger Tor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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