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Teil der Gesamtanlage:
Dortelweil
Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkgebäude an der Ecke zur Berggasse; der Bau ist verputzt, der deutlich ausgeprägte Geschossvorsatz der Traufseite läßt einen Bau vielleicht noch des 17. Jhs. vermuten, dessen Gefüge nicht gestört zu sein scheint. Er gewinnt besondere Markanz im Ortsbild durch die Lage am zur Nidda gerichteten Hang der Geländeterrasse im Dortelweiler Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |