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Auf einem leicht abfallenden Areal östlich des Ortes liegt der jüdische Friedhof, der bereits 1702 erwähnt wird und auch von den Juden aus Rodheim belegt wurde. Es haben sich knapp 40 Grabsteine erhalten, im wesentlichen einfache Stelen mit bogigen, geschweiften oder giebelförmigen Abschlüssen. Die älteren, wenigstens bis ins frühe 19. Jahrhundert zurückreichenden Steine weisen ausschließlich hebräische, die jüngeren auch deutsche Inschriften auf. Einige von diesen aus der Zeit nach 1900 sind von Bildhauer L. Schmidt aus Gießen signiert. Es handelt sich um einen der größeren und relativ reich ausgestatteten Friedhöfe dieses Kreisteiles.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |