Hauptstraße 6 als charakteristischer Hof im Ortskern
Neue Straße 3 als Beispiel historischer Ortserweiterung
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Wetteraukreis
Bad Vilbel
Gronau
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Gronau

Gesamtanlage Gronau

In der Gesamtanlage sind historische Bauerngehöfte sowie Straßen- und Gassenräume zusammengefasst, die den Kern des geschlossenen, einst umwehrten Dorfes Gronau ausmachen. Es wurde nicht insgesamt unter Denkmalschutz gestellt, weil Überformungen der historischen Gehöfte und vor allem auch Aufsiedlungen unmittelbar entlang des alten Dorfrandes das überkommene Ortsbild als Ganzes zu sehr beeinträchtigt haben. Die Grundform des Dorfes war oval, durchzogen von der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Hauptstraße. Die Befestigung bestand im Westen aus einem Haingraben, dessen Verlauf durch Parzellengrenzen noch nachzuvollziehen ist. Im Osten bildeten Scheunen, kleinere Mauern und ein inzwischen verschütterter Bach den Abschluß zur dort fließenden Nidder. Die von der Hauptstraße abgehenden Gassen innerhalb der Ortschaft waren ursprünglich unregelmäßig geführte Stichwege, die spätestens an der Ortsbefestigung ihr Ende hatten. Das trifft auch auf die Backhausstraße zu, die einer nachträglichen Dorferweiterung zuzuordnen ist. In historischer Zeit war Gronau nur über die Hauptstraße zu verlassen, die nördlich über die Nidder weiter nach Rendel führte, südlich am Ortsausgang auf einen dem Nidder-Tal folgenden Weg stieß. An dieser Stelle fand ein erstes Wachstum über die früheren Dorfgrenzen hinaus statt.

Die als Gesamtanlage denkmalgeschützten Gehöfte Gronaus haben historischen Zeugniswert. Sie gruppieren sich um den zentral gelegenen Kirchhof, auf dem ein barocker Saalbau als Nachfolger einer kleinen Kapelle des 16. Jhs. steht. Im gegenwärtigen Ortsbild entziehen sich die großen Höfe, die den Anfang der Gronauer Ortsentwicklung prägten, der Wahrnehmung. Das ist auf nachträgliche Besitzteilungen wie im Falle des Frankfurter Hofgutes (Kirchstraße 2, 4 und 5) und des Pfarrhofes (Kirchstraße 1 und 3) oder auf Gebäudeabbruch zurückzuführen (Frankfurter Hospitalhof, Hauptstraße 3).


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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