Innenraum Richtung Osten
Hauptstraße 5, evangelische Kirche von Westen
Evangelische Kirche von Osten
Innenraum Richtung Westen
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Wetteraukreis
Bad Vilbel
Gronau
  • Hauptstraße 5
Ev. Kirche
Flur: 9
Flurstück: 66

Barocker Saalbau mit dreiseitigem Schluß und Haubendachreiter, er ersetzte in den Jahren 1718/19 eine Kapelle von 1571. Die Mutterkirche dieser Kapelle soll sich auf dem Gronauer Hof, dem damaligen Nieder-Gronau, im Unterschied zu Ober-Gronau, der heutigen Ortschaft, befunden haben. Die gotisierenden Fenster im Neubau aus dem frühen 18. Jahrhundert wurden in den 1860er Jahren ergänzt. Aus der ursprünglichen Bauzeit stammen im Innern die Emporen auf drei Seiten des Kirchensaals, die Brüstungen sind bemalt, in sehr schöner barocker Manier wurden, jeweils achteckig gefaßt, die alttestamentarischen Propheten, die Zwölf Apostel sowie Szenen aus dem Leben Christi dargestellt. Die Orgel mit einem bewegten Prospekt auf der ursprünglich eigens erschlossenen Empore hinter dem Altar wurde 1777 von dem Hanauer Orgelbauer Henrich Jakob Sier geliefert. Das Altarkreuz soll ein in der Pfarrchronik belegtes Werk des in Frankfurt ansässigen Bildhauers Johann Wolfgang Fröhlicher von 1684 mit später überarbeiteten Armen sein, wäre also aus der Vorgängerkapelle übernommen worden. Die Kanzel mit einem Pelikan als bekrönendem Motiv des Schalldeckels wieder aus den Jahren 1718/19. Auf einer Gedenktafel im Innern der Kirche wird an die Gronauer Opfer des Krieges von 1870/71 gedacht, auf der Südseite des Kirchhofes eine weitere Gedenkstätte für die Toten aus den beiden Weltkriegen. An der äußeren Südwand der Kirche mehrere barocke Grabmäler örtlicher Persönlichkeiten aufgestellt. Der Kirchhof wurde bis in die 1840er Jahre als Begräbnisstätte genutzt, zu dieser Zeit Anlage eines neuen Friedhofes südwestlich vor Gronau. Kirchhof und Kirche als dominierendes Bau- und Freiraumensemble im Mittelpunkt Gronaus Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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