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Westlich des alten Ortskernes befindet sich abgelegen, jedoch heute von Neubaugebieten eingeholt, der jüdische Friedhof. Er wurde wohl schon im 17. Jahrhundert eingerichtet und durch die Juden aus zahlreichen Gemeinden der Umgebung genutzt. Auf dem lang gestreckten, ungünstig in Nordsüd-Richtung abfallenden Gelände haben sich zahlreiche, offensichtlich noch in situ befindliche Grabsteine erhalten, der älteste von 1705, der jüngste von 1939.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |