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Der jüdische Friedhof auf dem ungünstigen Hanggelände umfasste ursprünglich ein weiteres, südlich anschließendes Areal. Er diente u.a. den Juden aus Ebersgöns und Oberkleen als Begräbnisstätte. Es haben sich noch vier einfache Grabsteine mit deutschen und hebräischen Inschriften erhalten, der jüngste aus den frühen 1930er Jahren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |