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Entlang der alten Ortsdurchfahrt, der Langstraße, haben sich zwei Bereiche zusammenhängender dörflicher Bebauung erhalten. Der untere Teilbereich umfasst die Anwesen Langstraße 7, 9 bis 13 (beidseits) und 15. Er markiert den östlichen Rand des alten Ortes, dessen Eingang auch heute noch durch die merkliche Verengung des Straßenraumes erfahrbar ist. Diese Gesamtanlage ist geprägt von typischen mitteldeutschen Hofreiten mit teilweise sehr markanten, meist giebelständigen Fachwerkwohnhäusern und den zugehörigen Nebengebäuden. Im Teilbereich Langstraße 31 bis 39 (südlich) liegen neben dem historischen Rathaus weitere Hofreiten mit ihren Nebengebäuden, worunter besonders die in der Straßenkehre gelegene Scheune mit ihrer hoch aufragenden Fachwerk-Giebelwand dominiert. Charakteristisch für die Erfahrbarkeit des historischen Ortskerns ist eben diese Straßenkehre mit ihrer typischen Enge.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |