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Ehemaliges Schäferhaus, bereits 1700 erwähnt, im Kern zweite Hälfte 17. Jahrhundert. Zweistöckiger, kleiner, schmaler, in den Proportionen hoher Fachwerkbau auf massivem Feldsteinsockel. Schlichtes Rähmfachwerk mit markanten, regelmäßig gestellten Streben und Andreaskreuzen. Eine Inschrift im Sockelbereich des Gebäudes verweist auf seine Entstehung. Der 1815 errichtete nördliche Anbau (Hauptstr. 53) war Hirtenquartier.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |